Meine Arbeitsschwerpunkte
- Altern, Tod, Trauer
- pflegende und/oder Angehörige von erkrankten Personen
- Begleitung von Jugendlichen/Kindern und ihren Themen
- Depression
- Stress, Erschöpfungszustände, Burn-Out
- Ängste
- Trennung, Verlust
- Selbstwertthemen
- Lebenskrisen
- traumatische Erlebnisse
- schwierige Lebensumstände
- akute Krisen
- Beziehungs- und Familienprobleme
- Selbsterfahrung, Selbstreflexion
- Neuorientierung
Vertraulichkeit in der Psychotherapie
Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie.
§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich gegenüber jedweder Person oder Einrichtung.
Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.
Preise
Arbeit mit einzelnen Personen
Die Sitzung dauert 50 Minuten, ich stelle 95 Euro in Rechnung
Arbeit mit Paaren
Die Sitzung dauert 90 Minuten ich stelle 200 Euro in Rechnung
Hausbesuche für Personen deren Lebensumstände es nicht möglich machen, in meine Praxis zu kommen
(Bezirk Mödling, 13. und 23. Bezirk)
Honorar zwischen 120 und 150 Euro
Arbeit mit Familien oder mehreren Personen
Honorar auf Anfrage
In herausfordernden Zeiten ist es manchmal nicht möglich, sich persönlich zu treffen daher biete ich telefonische- wie auch online Gespräche an
Die Sitzung dauert 50 Minuten ich stelle 95 Euro in Rechnung
Zuschuss der Gesundheitskassen:
Für eine Psychotherapie beim sogenannten Wahltherapeuten kann Kostenzuschuss beantragt werden. Unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Honorars, das WahltherapeutInnen selbst festlegen können wird ein
Zuschuss von 33,70 € ÖGK gewährt. (Stand 2025)
BVA Zuschuss 48,80 €
SVS Zuschuss 45 €
KFA Zuschuss 36 €
Es muss eine ärztliche Untersuchung stattfinden (spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung), damit die Krankenkassen zahlen. Die Honorar-Note des Wahltherapeuten muss den Krankenkassen vorgelegt werden.
Absageregelung
Ich bitte Sie, bei nicht einhalten Könnens des vereinbarten Termins bis 19:00 des Vortages abzusagen - eine Nachricht per SMS, oder per Mail genügt.
(0699/10 388 277 oder [email protected])
Andernfalls muss ich den versäumten Termin in voller Höhe verrechnen.
Bei einer Terminabsage meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.